Asbestentsorgung

Noch immer hat es sich nicht bei allen Privatleuten und auch Handwerkern herumgesprochen, dass von der Entsorgung, Bearbeitung und Lagerung von Asbestwellplatten erhebliche Gefahren ausgehen. Bei Asbest handelt es sich um einen krebserzeugenden Gefahrstoff, die winzigen Fasern sind lungengängig und können Krebs verursachen.

Heute sind mehr als 50 % aller krebsbedingten Berufskrankheiten asbestbedingt. Das säubern von Wellplatten mit Bürste und Hochdruckreinigung das verwenden von alten Platten als z. B. Holzlager usw., vor allem dass unsachgemäße entfernen von Asbestplatten zieht heutzutage hohe Strafen im fünfstelligen Bereich nach sich. Die Polizei und Ordnungsbehörden überwachen diese Gefahrstellen besonders.

Deshalb unser Rat, lassen Sie die Finger von Asbest, es gibt nach TrGS 519 (techn. Regeln für Gefahrstoffe) ausgebildete Handwerksbetriebe. Sie beherrschen den Umgang mit Asbest und die behördlichen Anmelde- u. Entsorgungsverfahren.

Schützen Sie sich vor Schadenersatzforderungen z. B. der Nachbarn, hohen Geldstrafen und Gerichtsverfahren.

Beauftragen Sie mit dem Umgang von Asbestbaustoffen ausgebildete Betriebe und lassen Sie sich die Zulassung nach TrGS 519 zeigen, um nicht in die Mitverantwortung bei falschem Umgang mit Asbest gezogen zu werden.